Mitgliedschaft, Anlagenbenutzung & Reitordnung der Reitergruppe St. Rochus

1. Entstehungsgeschichte:

Zur Errichtung der Halle und für den Ankauf/Erhaltung der Anlagen wurden zur Gründerzeit der RGR (1976) von allen Mitgliedern nicht unerhebliche Beiträge bezahlt, freiwillig Arbeiten geleistet und Bürgschaften für Beschaffungskredite abgegeben.
Es wurde festgelegt, dass die Anlagenbenützung ausschliesslich Mitgliedern der Reitergruppe 'St. Rochus' gestattet ist.
(Ausnahme: Reitlehrer und Gefälligkeitsausbildner mit Wissen und im Auftrag des jeweiligen RGR-Mitgliedes)

2. Finanzierungsvarianten - Anlagenbenutzung:

Folgende Finanzierungsvarianten wurden vereinbart und sind im Prinzip seit 1980 gültig:

2.1. Barzahlung von € 730.- bei Bezug des Stalles an RGR, wobei € 365.- sofort für RGR ohne Rückzahlungsverpflichtung verfügbar sind und die restlichen €365.- bei einem ev. vorzeitigen Ausscheiden aus der RGR innerhalb der darauffolgenden 36 Monate anteilsmässig rückverrechnet werden. (1/36 von € 365.- = € 10,15 Abzug pro Benützungsmonat)
2.2 Der Vorstand kann monatliche Anlagenbenutzungsbeiträge je von € 21,90 (S 300.-) ab Stallbezug - limitiert mit 36 Zahlungen genehmigen. Bei einem Rückstand von 3 und mehr Teilbeträgen ruht das Benutzungsrecht bis zum Zahlungsausgleich.

In beiden obigen Varianten sind bei Erfüllung der Beitragszahlungen die Anlagenbenutzung mit der vereinbarten Anzahl von Pferden im Rahmen der RGR-Mitgliedschaft möglich.
Grundsätzlich ist die Beteiligung an der Anlagenerhaltung für alle Einsteller im Stall Hochrieder verbindlich, ebenso wie die Pflichtmitgliedschaft bei der Reitergruppe 'St. Rochus' mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Benutzungsrechte an Pferdebesitzer aus anderen Stallungen können
nur im Einverständnis mit dem Stallbesitzer Hochrieder und einem entsprechenden RGR-Vorstandbeschluss erteilt werden. Bei Auszug in einen anderen Stall, aber weiterbestehender Mitgliedschaft bei der Reitergruppe ' St. Rochus' bleibt das Benutzungsrecht erhalten - vorausgesetzt die Zahlungsverpflichtungen werden erfüllt.
Das Benützungsrecht endet mit der Mitgliedschaft bei RGR.
Die Weitergabe (z.B. Pferdeverkauf) von Benützungsrechten ist nicht vorgesehen.

Die Anlagenbenutzung durch Nicht-RGR Mitglieder ist nur nach Zustimmung des RGR-Vorstandes gestattet. (Kurse mit Teilnahme von Reitern aus anderen Stallungen). In diesem Fall sind pro Tag und Pferd für die Anlagenbenutzung € 4.- zu bezahlen.

3. Mitgliedsbeiträge und sonstige Zahlungen: (gültig ab 2001)

Mitgliedsbeitrag € 174,00 p.a. Mitglieder mit Pferd im Stall Hochrieder
Mitgliedsbeitrag € 72,00 p.a. Mitgliedsbeitrag

In diesen Beträgen sind die Beiträge zu den Dachverbänden ALSN, Landesfachverband für Reiten und Fahren in N.Ö. und der Anteil zur Pferdeabgabe für den Pferdetourismus Tullnerfeld enthalten.


Mitgliedsbeitrag für Kinder € 36,00 p.a (bis vollendetem 14. LJ, bzw. Erwerb von Reiterpass)
Sattelplatz € 15,00 Einmalgebühr
Ausreitplaketten (2 Stk) € 15,00 Einmalgebühr
Sattelkammerschlüssel: € 7,00 Einmalgebühr
bei Verlust trägt der Verlierer die Kosten für alle ausgegebenen Schlüssel und für den Tausch des Schlosses.
Hängerausleihgebühr: € 15,00 je Tag
€ 7,50..je Halbtag
€ 3,00 je Stehtag
(für die Einhaltung der ges. Bestimmungen haftet der Ausleiher. Grundsätzlich wird der Anhänger nur an
RGR-Mitglieder verborgt).
Reservierungen sind bitte im Kalender am Schwarzen Brett einzutragen, dort sind auch Zahlscheine.

Alle Beträge sind unmittelbar nach Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen sofort fällig, die Jahresmitgliedsbeiträge entweder unmittelbar nach Beginn der Mitgliedschaft, oder bis spätestens 31.3. des jeweiligen Kalenderjahres.


Gemeindereitordnung

Als Konsequenz der verfügten Gemeindereitordnung der Marktgemeinde Sieghartskirchen und diverser Anlässe ausserhalb unseres Einflussbereiches ist es notwendig, dass alle Reiter, die Wege im Gemeindegebiet Sieghartskirchen benützen, durch entsprechende Kennzeichnung eindeutig identifizierbar sind.
Aus diesem Grund ersuchen wir nochmals um Kenntnisnahme der beiliegenden Reitordnung und um Beachtung folgender Notwendigkeiten:

Die Kennzeichnung für 'St. Rochus' sind gelbe Plaketten mit der Postleitzahl 3443 und einer fortlaufenden Nummer, mit 201 beginnend.
Diese Plaketten sind an der linken und rechten Pferdeseite (Kopfstück, Martingal, etc) deutlich sichtbar anzubringen.
Wir ersuchen nochmals, die erlassene Reitordnung unbedingt zu beachten und der Vorstand wird im Fall von Nichtbeachtung oder Beanstandungen entsprechende Massnahmen setzen.

P.S: die Reitordnung liegt im Stüberl zur Einsicht auf, und bei Bedarf werden gerne Kopien zur Verfügung gestellt.

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