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Mitgliedschaft, Anlagenbenutzung & Reitordnung der Reitergruppe St. Rochus 1. Entstehungsgeschichte: Zur Errichtung
der Halle und für den Ankauf/Erhaltung der Anlagen wurden zur Gründerzeit
der RGR (1976) von allen Mitgliedern nicht unerhebliche Beiträge
bezahlt, freiwillig Arbeiten geleistet und Bürgschaften für
Beschaffungskredite abgegeben. 2. Finanzierungsvarianten - Anlagenbenutzung: Folgende Finanzierungsvarianten wurden vereinbart und sind im Prinzip seit 1980 gültig: 2.1. Barzahlung
von € 730.- bei Bezug des Stalles an RGR, wobei € 365.- sofort
für RGR ohne Rückzahlungsverpflichtung verfügbar sind und
die restlichen €365.- bei einem ev. vorzeitigen Ausscheiden aus der
RGR innerhalb der darauffolgenden 36 Monate anteilsmässig rückverrechnet
werden. (1/36 von € 365.- = € 10,15 Abzug pro Benützungsmonat) In beiden
obigen Varianten sind bei Erfüllung der Beitragszahlungen die Anlagenbenutzung
mit der vereinbarten Anzahl von Pferden im Rahmen der RGR-Mitgliedschaft
möglich. Die Anlagenbenutzung durch Nicht-RGR Mitglieder ist nur nach Zustimmung des RGR-Vorstandes gestattet. (Kurse mit Teilnahme von Reitern aus anderen Stallungen). In diesem Fall sind pro Tag und Pferd für die Anlagenbenutzung € 4.- zu bezahlen. 3. Mitgliedsbeiträge und sonstige Zahlungen: (gültig ab 2001) Mitgliedsbeitrag
€ 174,00 p.a. Mitglieder mit Pferd im Stall Hochrieder In diesen Beträgen sind die Beiträge zu den Dachverbänden ALSN, Landesfachverband für Reiten und Fahren in N.Ö. und der Anteil zur Pferdeabgabe für den Pferdetourismus Tullnerfeld enthalten.
Alle Beträge sind unmittelbar nach Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen sofort fällig, die Jahresmitgliedsbeiträge entweder unmittelbar nach Beginn der Mitgliedschaft, oder bis spätestens 31.3. des jeweiligen Kalenderjahres.
Als Konsequenz
der verfügten Gemeindereitordnung der Marktgemeinde Sieghartskirchen
und diverser Anlässe ausserhalb unseres Einflussbereiches ist es
notwendig, dass alle Reiter, die Wege im Gemeindegebiet Sieghartskirchen
benützen, durch entsprechende Kennzeichnung eindeutig identifizierbar
sind. Die Kennzeichnung
für 'St. Rochus' sind gelbe Plaketten mit der Postleitzahl 3443 und
einer fortlaufenden Nummer, mit 201 beginnend. P.S: die Reitordnung liegt im Stüberl zur Einsicht auf, und bei Bedarf werden gerne Kopien zur Verfügung gestellt. |